Reit u. Fahrverein Paderborn e.V.
Reit u. Fahrverein Paderborn e.V.

Jugendordnung

JUGENDORDNUNG

Für den Reit- und Fahrverein Paderborn e.V.

 

§ 1 Name, Wesen und Mitgliedschaft

1. Die jugendlichen Mitglieder des Reit- und Fahrvereins Paderborn e.V. bilden die „Reiter- und Volti-Jugend“ (RVJ). Sie vertritt alle jungen Menschen in den Mitgliedsorganisationen, die noch nicht 27 Jahre alt sind.

2. Die „Reiter- und Volti-Jugend“ führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des Reit- und Fahrvereins selbständig.1 Sie entscheidet über die ihr zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

3. Die „Reiterjugend“ bekennt sich zur freundschaftlichen Zusammenarbeit mit allen demokratischen Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben.

 

§ 2 Grundsätze

1. Die „Reiter- und Volti-Jugend“ vertritt die gemeinsamen Interessen der Jugend gegenüber der „Kreisreiterjugend“, der Sportjugend im Kreissportbund, der Reiterjugend des Landesverbands der Reit- und Fahrvereine, der Deutschen Pferdesportjugend der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.), den Behörden und der Öffentlichkeit. Sie berücksichtigt in ihrer Arbeit insbesondere ihre Aufgaben als Jugendorganisation im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

2. Die „Reiter- und Volti-Jugend“ bekennt sich zu den Prinzipien des Gender Mainstreamings und setzt sich für die Gleichstellung aller Geschlechter ein.

3. Die „Reiter- und Volti-Jugend“ fördert die vorurteilsfreie Begegnung von jungen Menschen im Sport, unabhängig von Herkunft, Nationalität oder Behinderung. Die „Reiter- und Volti-Jugend“ wendet sich explizit gegen jegliche Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Sie tritt durch angemessene Formen der Kinder- und Jugendarbeit und präventiver Arbeit jeglicher Form von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen, die sich gegen Kinder, Jugendliche oder Schutzbefohlene richtet - unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.

4. Die „Reiter- und Volti-Jugend“ ist gegen jeglichen Alkohol- und Drogenmissbrauch, gegen Doping und für Kontrollen gemäß dem Anti-Doping-Reglement der FN bzw. des DOKR.

5. Die „Reiter- und Volti-Jugend“ setzt sich für Fair-Play und Respekt gegenüber Mensch, Pferd und Umwelt ein. Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Beim Umgang mit dem Pferd und bei der sportlichen Nutzung des Pferdes wird dem Tierschutz oberste Bedeutung eingeräumt.

 

§ 3 Aufgaben

Zweck und Aufgaben der „Reiter- und Volti-Jugend“ sind:

1. die Förderung des Pferdesports (Breiten- und Leistungssport) in allen Disziplinen und die Wahrung seines ideellen Charakters

2. die Erziehung zu verantwortungsvollem Umgang mit dem Pferd auf der Grundlage der ,,Ethischen Grundsätze des Pferdefreundes"

3. die Nutzung der pädagogischen und sozialen Werte des Pferdesports zur Unterstützung der Persönlichkeitsbildung, des kommunikativen Verhaltens und der sozialen Integration und Toleranz

4. die Anregung zum gesellschaftlichen Engagement und zur kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen

5. die Erziehung zur gesellschaftlichen Mitbestimmung und Mitgestaltung und Anregung zur gesellschaftlichen Mitverantwortung durch Übertragung von Aufgaben und Schaffung von Mitwirkungsmöglichkeiten in Vereinen, Verbänden und Betrieben

6. die Erziehung zur Integration von allgemeinen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Randgruppen

7. die Suche und Förderung sozialer Talente zur Einbindung in ehrenamtliche Tätigkeit

8. die Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Fortbildungsangeboten für Multiplikatoren der Jugendarbeit im Sport

9. die Förderung der Jugendgesundheit durch Sport, Spiel und Geselligkeit

10. die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Pferdesports in den Schulen

11. die Pflege der internationalen Verständigung

 

§ 4 Organe

Die Organe der „Reiter- und Volti-Jugend“ sind:

1. der RV-Jugendtag

2. die RV-Jugendleitung

 

§ 5 RV-Jugendtag

1. Es werden ordentliche und außerordentliche RV-Jugendtage unterschieden. RV-Jugendtage sind das oberste Organ der „Reiter- und Volti-Jugend“. Mitglieder sind alle ordentlichen jugendlichen Mitglieder des RV und die Mitglieder der RV-Jugendleitung.

2. Der ordentliche RV-Jugendtag findet jedes Jahr statt. Die Sitzung wird von der RV-Jugendleitung 14 Tage vorher, unter Beifügung der Tagesordnung und evtl. Anträge, schriftlich einberufen. Er ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. Der RV Jugendtag wird beschlussunfähig, wenn weniger als die Hälfe der nach Anwesenheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend sind. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussunfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist. Bei Abstimmung und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten (Stimmübertragung ist nicht möglich).

2.1 Ein außerordentlicher RV-Jugendtag muss innerhalb von 6 Wochen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen stattfinden, wenn dies von einem Drittel seiner Mitglieder beantragt wird oder die RV-Jugendleitung dies beschließt.

2.2 Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

3. Aufgaben des RV-Jungendtages sind insbesondere:

3.1 Entgegennahme der Berichte der RV-Jugendleitung und des Kassenberichts

3.2 Entlastung der RV-Jugendleitung

3.3 Durchführung von Wahlen bzw. Bestätigungen der RV-Jugendleitung für die Dauer von jeweils vier Jahren

3.4 Festlegung der Jahresplanung und Arbeitsschwerpunkte der RV-Jugendleitung

3.5 Änderung der Jugendordnung

 

§ 6 RV-Jugendleitung

1. Der RV-Jugendleitung gehören an:

  • der Vorsitzende, der gleichzeitig Mitglied des Vorstands des RV ist
  • der stellvertretende Vorsitzende
  • der Jugendsprecher, der zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht älter als 18 Jahre alt ist

Die RV-Jugendleitung wird von dem RV-Jugendtag für die Dauer von vier Jahren gewählt; sie führt die „Reiter- und Volti-Jugend“ nach den Richtlinien des RV-Jugendtages. Im Vorstand des RV wird sie durch ihren Vorsitzenden vertreten. Wenigstens ein Vertreter muss weiblich sein. Die Sitzungen der RV-Jugendleitung finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Mitglieder der RV-Jugendleitung ist vom Vorsitzenden eine Sitzung binnen 8 Tagen einzuberufen.

2. Aufgaben der RV-Jugendleitung

2.1 Die RV-Jugendleitung ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des RV.

2.2 Die RV-Jugendleitung erfüllt ihre Aufgaben im Einvernehmen mit dem Vorstand des RV, der Jugendordnung, der Geschäftsordnung sowie den Beschlüssen des RV-Jugendtages.

2.3 Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann die RV-Jugendleitung Unterausschüsse bilden. Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der RV-Jugendleitung.

 

§ 7 Jugendordnungsänderungen

Änderungen der Jugendordnung können nur auf dem ordentlichen RV-Jugendtag oder

einem speziell zu diesem Zweck einberufenen RV-Jugendtag beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens ¾ der anwesenden Stimmberechtigten.

 

 

Druckversion | Sitemap
© Reit u. Fahrverein Paderborn e.V.